Am 06.06.2019 hat Herr Bernd Dittmann mitgeteilt, dass er seine ehrenamtliche Tätigkeit als Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau aus gesundheitlichen Gründen nicht ausführen kann. Dazu übersendete er ein ärztliches Attest sowie eine Kopie seines Pflegebescheides. Die Unterlagen liegen im Stadtratsbüro zur Einsichtnahme aus.
Die Feststellung über das Ausscheiden trifft der Stadtrat.
§ 18 SächsGemO
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau stellt fest, dass Herr Bernd Dittmann gemäß § 18 Abs. 1 Pkt. 2 SächsGemO aus dem Zittauer Stadtrat ausscheidet.
An seiner Stelle rückt der als Ersatzperson gewählte Herr
Rudolf Fraedrich in den Zittauer Stadtrat nach.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
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Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
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Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
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zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
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