Die Verkaufsaktivitäten wurden durch das Anbringen eines Banners am Haus verstärkt. Dadurch liegt der Verwaltung aktuell ein Kaufpreisgebot von 55.000 Euro vor.
Der Kaufinteressent hat die Sanierungsarbeiten durch ein Architekturbüro einschätzen lassen. Es wird von einem Investitionsvolumen von 200.000- 220.000 Euro ausgegangen. Das Kaufangebot beinhaltet daher den Antrag, dass die Stadt auf die Eintragung des Wiederkaufsrechtes verzichten möge, da er darin ein Finanzierungshindernis sieht. Er bietet jedoch an, andere Formulierungen im Kaufvertrag aufzunehmen.
Geplant ist die Nutzung als Wohnhaus. Wobei das derzeitige Mietverhältnis für die Wohnung im Erdgeschoss weitergeführt wird. Die Wohnung für eigene Zwecke wird im Dachgeschoss ausgebaut.
Der Verkehrswert zzgl. Nebenkosten beträgt 54.300 Euro.
BGB, SächsGemO, KomGrVwV
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss fasst den Beschluss, das bebaute Grundstück Hohlsteinweg 3 in Jonsdorf, Flurstück- Nr. 100 der Gem. Jonsdorf, mit einer Größe von 1.590m² zum Angebotspreis von 55.000 Euro an Herrn Koch, wohnhaft in Zittau, zu veräußern. Auf die Eintragung eines Wiederkaufsrechtes für die Stadt Zittau in das Grundbuch wird verzichtet.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
11135.506100 |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
Erträge aus der Veräußerung von unbeweglichen Vermögensgegenständen |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
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zuzügl. Abschreibungsaufwand |
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zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
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Erträge |
55.000 Euro |
55.000 Euro |
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