Im Jahr 2013 wurde die Theaterstiftung gegründet. Die Große Kreisstadt Zittau hat sich an der Stiftung mit einem Betrag i. H. v. 25.000 Euro beteiligt.
Die Stiftung erstellt für jedes Jahr eine Jahresrechnung. Die Jahresrechnung ist gemäß Satzung zu prüfen.
Nunmehr bittet der Vorstand der Stiftung die Stadt Zittau die Prüfung der Jahresrechnung kostenlos durchzuführen.
Der Beschluss ist so formuliert, dass die Stiftung jedes Jahr den Prüfungsauftrag auch an einen anderen Prüfer vergeben könnte. Wenn die Stiftung allerdings einen Antrag zur Prüfung an das Rechnungsprüfungsamt der Großen Kreisstadt Zittau stellt, dann erfolgt die Prüfung kostenlos.
SächsGemO § 106
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, dass das Rechnungsprüfungsamt der Großen Kreisstadt Zittau die Jahresrechnung der Bürgerstiftung Gerhart Hauptmann-Theater Zittau auf Antrag prüfen kann. Die Prüfung erfolgt kostenlos.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
keine |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
|
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
|
|
|
zuzügl. Abschreibungsaufwand |
|
|
|
zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
|
|
|
Erträge |
|
|
|