Die im Beschlusstext unter Nr. 1 aufgeführte Grundschuld in Höhe von 388.800,00 Euro für den
Freistaat Sachen (SAB) ist begründet mit der Forderung im Zuwendungsbescheid.
Zur Sicherung des Zuwendungszweckes sowie eines etwaigen Anspruches auf
Rückzahlung oder auf Wertausgleich der durch den Freistaat Sachsen gewährten
nicht rückzahlbaren Zuschüsse wird verlangt, die dingliche Sicherung im Erbbau-
Grundbuch für das Grundstück der innerstädtischen Kindertagesstätte
nachzuweisen. Die Zuschüsse werden für die Schaffung
von 12 Heilpädagogischen Kindertagesplätzen im Rahmen des Neubaus der Kindertagesstätte
in Zittau mit gesamt 62 Plätzen (davon 18 Krippenplätze und 32 Plätze eines
Regelkindergartens) und Betrieb für die Zeit der Zweckbindung
(Eingliederungshilfe) ausgereicht.
Die im Beschlusstext unter Nr. 2 und 3 aufgeführten Grundschulden zu 400.000,00 Euro und 207.125,00 Euro für die Deutsche Kreditbank AG sind zur Absicherung der Finanzierung der Eigenmittel der Städtebauförderung notwendig.
BGB, SächsGemO, ErbbauRG
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, der Belastung des Erbbaurechtes am Grundstück Rosenstraße 1, Flurstücke- Nr. 142, 168, 169, 170, 171 und 172 der Gem. Zittau und der Eintragung von Grundschulden in das Erbbau-Grundbuchblatt von Zittau 7478
1. mit einer Grundschuld in Höhe von 388.800,00 Euro nebst Zinsen für den Freistaat Sachsen, Sächsische Aufbaubank – Förderbank- mit Sitz in Dresden (Urkunde- Nr. 2154/2014 des Notar Hofmann in Zittau)
2. mit einer Grundschuld in Höhe von 400.000,00 Euro nebst Zinsen für die Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin (Urkunde- Nr. 2279/2014 des Notar Hofmann in Zittau)
und
3. mit einer Grundschuld in Höhe von 207.125,00 Euro nebst Zinsen für die Deutsche Kreditbank Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin (Urkunde- Nr. 2280/2014 des Notar Hofmann in Zittau)
zuzustimmen.