Der bestehende Gasversorgungsvertrag zwischen der ehemaligen Gemeinde Hartau und der Gebrüder Lotter KG endet am31.12.2015.
Gemäß § 46 Abs. 3 EnWG ist die Beendigung 2 Jahre vorher im Bundesanzeiger anzuzeigen. Die Anzeige erfolgte durch die Stadt Zittau am 18.12.2013, die Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 23.12. 2013. In dieser Anzeige wurden interessierte Unternehmen aufgefordert, ihr Interesse an der Konzession zu bekunden. Zwei Unternehmen haben nach Ablauf der Frist ihr Interesse bekundet. Diesen Unternehmen wurden die Ausschreibungsunterlagen mit den Wertungskriterien für das Verhandlungsverfahren zur Vergabe der Konzession übergeben. Nach Auswertung der beiden Angebote schlägt die Verwaltung vor, den Zuschlag für den neuen Konzessionsvertrag der Stadtwerke Zittau GmbH zu erteilen. Die Auswertung der beiden Angebote ist als Anlage beigefügt.
EnWG, KAV
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt in seiner Sitzung am 26.02.2015, dass die Stadtwerke Zittau GmbH den Zuschlag für den ab dem 01.01.2016 neu abzuschließenden Konzessionsvertrag Gas für die Versorgung des Ortsteils Hartau erhält.
Die Vertragslaufzeit beträgt 20 Jahre. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den neuen Vertrag mit der Stadtwerke Zittau GmbH zu erarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Veranschlagt unter HH-Stelle/ Produktkonto |
11101.351102 |
Bezeichnung der HH-Stelle/ Produktkonto |
Konzessionsabgaben |
Finanzielle Auswirkungen |
Gesamtbetrag |
aktuelles HH-Jahr |
Folgejahre jährlich |
Aufwendungen |
|
|
|
zuzügl. Abschreibungsaufwand |
|
|
|
zuzügl. geschätztem Bewirtschaftungsaufwand |
|
|
|
Erträge |
Ca. 700,00 € |
|
Ca. 700,00 € |