Sitzung: 19.12.2013 SR/011/2013
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 3, Enthaltungen: 2
Vorlage: 206/2013
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau fasst den Grundsatzbeschluss, mit dem Landkreis Görlitz über
die Flächen der neu zu errichtenden Sporthalle am Standort der jetzigen
Hauptturnhalle, Theaterring 10, die Flurstücke- Nr. 1304, 1305/4, sowie
Teilflächen der Flurstücke- Nr. 1306i und 1411/1 der Gemarkung Zittau mit einer
Größe von ca. 5.660 m² betreffend , ein Erbbaurecht zu bestellen bzw. die
benötigten Flächen zu veräußern.
Der Übertragung des bestehenden Erbbaurechtsvertrages zum Grundstück Theaterring 10a, Flurstück-Nr. 1305/1 der Gemarkung Zittau mit einer Größe von 724 m², auf den Landkreis Görlitz wird zugestimmt.
In einem zweiten Schritt soll
dieser Erbbaurechtsvertrag mit dem, über die im ersten Absatz benannten
Flächen, abzuschließenden Vertrag zu einem Gesamterbbaurecht vereinigt bzw. der
Grund und Boden an den Landkreis veräußert werden.
Der Oberbürgermeister wird
bereits jetzt bevollmächtigt gegenüber dem Landkreis Görlitz und den
Fördermittelstellen verbindlich zu erklären, dass die Stadt Zittau dem Bau
einer neuen Sporthalle nebst erforderlicher Freiflächen an dem Standort der
ehemaligen Hauptturnhalle zustimmt. Diese Zustimmung steht unter dem Vorbehalt
des Vorliegens eines genehmigungsfähigen Bauantrages des Landkreises Görlitz
und des Abschlusses eines Kauf- bzw. Erbbaurechtsvertrages .