Sitzung: 26.09.2013 SR/008/2013
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 134/2013
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, dass zu den am 25.05.2014 stattfindenden Kreistags-, Stadtrats- und Ortschaftsratswahlen sowie der Wahl zum Europäischen Parlament, und zu der im Zeitraum 29.05.14 – 28.08.14 stattfindenden Wahl zum Sächsischen Landtag keinen Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Gruppenauskünfte über Zittauer Wahlberechtigte durch die Meldebehörde der Stadt Zittau gegeben werden.