Sitzung: 12.01.2012 VFA/001/2012
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 237/2011
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss stimmt der Änderung des Beschlusses Nr. 200/2011 dahingehend zu, dass durch den Erbbauberechtigten nur ein Teil des Erbbaurechtes (Friedensstr. 11) veräußert wird und der Teil des Flurstückes-Nr. 735/2 mit einer Größe von ca. 390 m² in das Erbbaurecht mit dem Käufer – dem come back e.V – integriert wird.
Der restliche Teil (Friedensstr. 9) des Grundstückes verbleibt im Erbbaurecht bei der Evangelisch- methodistischen Kirche.