Sitzung: 30.04.2015 SR/004/2015
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 1, Enthaltungen: 6
Vorlage: 084/2015
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Verkehrsführung und das Parkregime auf dem Markt für den Zeitpunkt ab seiner Fertigstellung wie folgt:
Die Südseite des Marktes wird im Einrichtungsverkehr befahren.
Auf der Südseite des Marktes wird die Möglichkeit für Kurzzeitparken geschaffen. Stellplätze für Taxi sind zu berücksichtigen.
Die Restfläche des Marktes, vom Rand der Fahrbahn auf der Südseite bis zur nördlichen Häuserfront, wird als Fußgängerzone ausgebildet und in geeigneter Weise baulich von der Fahrbahn getrennt.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt bis zur Sitzung
des TVA am 18.06.2015 eine integrierte Verkehrskonzeption für die Regelungen
des Verkehrs in der Zittauer Innenstadt für die Zeit ab der Fertigstellung des
2. Bauabschnittes der Sanierung des Marktplatzes zur 1. Lesung vorzulegen.