Sitzung: 30.04.2015 SR/004/2015
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 085/2015
Änderungen:
Lfd. Nr. II Finanzverwaltung Absatz 1 wird wie folgt
ersetzt:
Anmahnung rückständiger Beträge
pro Mahnung 7,65 Euro
Die Änderung des Verwaltungskostenverzeichnisses tritt nach seiner Bekanntmachung in Kraft.