Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, für das Gebäude Zur Reißigmühle 1, Teilflächen von Flurstück-Nr. 1920/48 (ca. 1.050m²) der Gemarkung Zittau, ein Erbbaurecht mit dem Verein Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern in Ostsachsen e.V. zu bestellen. Die Laufzeit beträgt 15 Jahre. Der Erbbauzins wäre aus einer 2,5%-igen Verzinsung des Verkehrswertes des Grund- und Boden festzulegen, wird jedoch an der Höhe der Eigenanteile der geschätzten Abrisskosten orientiert. Er beträgt 776 Euro jährlich. Für das Gebäude wird keine Gegenleistung vereinbart, da eine ausschließliche Nutzung zu Vereinszwecken erfolgt.