Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau fasst den Grundsatzbeschluss zur Vergabe eines Erbbaurechtes am Grundstück Brückenstraße 18, Teilfläche vom Flurstück- Nr. 1927/3 der Gemarkung Zittau, an die Firma Lausitz Werbung mit Geschäftsitz in Zittau. Der Erbbauzins bemisst sich am Verkehrswert.