Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1, Enthaltungen: 4

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt nachfolgende 8. Änderungssatzung zur Abwassersatzung vom 04.05.2000.

 

 

 

Satzung

zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 04.05.2000

 

8. Änderungssatzung zur Abwassersatzung

 

Artikel 1

 

Der Punkt V. Abwassergebühren wird wie folgt geändert:

 

§ 45 Abwassergebühren

 

 

(1) Die Mengengebühr für die Teilleistung Schmutzwasserentsorgung gemäß § 40 Abs.1 und 2

      beträgt für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet und durch ein Klärwerk gereinigt

      wird 1,38 €/m³

 

(3) Die Abwassergebühr für die Teilleistung Niederschlagswasserentsorgung gemäß § 43 beträgt

      für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet wird 0,36 €/m² versiegelter Fläche.

 

 

Artikel 2

 

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2014 in Kraft.

 

Zittau, 21.11.2013

 

 

 

A. Voigt

Oberbürgermeister