Sitzung: 21.11.2013 SR/010/2013
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 1, Enthaltungen: 4
Vorlage: 185/2013
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt nachfolgende 8. Änderungssatzung zur Abwassersatzung vom 04.05.2000.
Satzung
zur Änderung der Satzung über die öffentliche
Abwasserbeseitigung vom 04.05.2000
8.
Änderungssatzung zur Abwassersatzung
Artikel 1
Der Punkt V. Abwassergebühren wird wie folgt geändert:
§ 45
Abwassergebühren
(1) Die Mengengebühr für die Teilleistung Schmutzwasserentsorgung gemäß § 40 Abs.1 und 2
beträgt für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet und durch ein Klärwerk gereinigt
wird 1,38 €/m³
(3) Die Abwassergebühr für die Teilleistung Niederschlagswasserentsorgung gemäß § 43 beträgt
für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet wird 0,36 €/m² versiegelter Fläche.
Artikel 2
Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01.01.2014 in Kraft.
Zittau, 21.11.2013
A. Voigt
Oberbürgermeister