Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, den durch die Stadt Zittau am 16.09.11 ausgereichten rückzahlbaren Zuschuss ab dem heutigen Tage in einen nicht rückzahlbaren Zuschuss umzuwandeln.

 

Der entstandene Zinsanspruch in Höhe von 4 % p. a. ist für die Zeit der Inanspruchnahme des rückzahlbaren Zuschusses, vom 20.09.11 bis zum 17.07.13, zu berechnen und dem LASEM 2012 Zittau e. V. in Rechnung zu stellen.

 

Das mit der Auflösung des Vereins auszukehrende Vermögen fließt der Stadt Zittau zu. Über die Höhe des zufließenden Vermögens wird der Stadtrat informiert.

 

Die Abrechnung des LASEM 2012 e. V. an die EVACS wird informativ zur Kenntnis genommen.