Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Beteiligung der Stadt an der Errichtung der "Bürgerstiftung Gerhart Hauptmann-Theater Zittau". Die Stadt Zittau stiftet einen Betrag in Höhe von 25.000 € für das Grundstockvermögen. Die Zahlung erfolgt, wenn Dritte mindestens einen Betrag in gleicher Höhe als Stiftungskapital verbindlich eingebracht haben. Der Stadtrat ermächtigt den Oberbürgermeister, alle notwendigen Handlungen zu tätigen, um zu den vorab genannten Bedingungen, die Zahlung an die Stiftung leisten zu können.