Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, mit sofortiger Wirkung keine Darlehen, rückzahlbare Zuschüsse und Bürgschaften an Dritte zu gewähren.

Dies gilt nicht für den Abschluss derartiger Rechtsgeschäfte mit kommunalen Gesellschaften, die nach Einzelfallprüfung und Beschlussfassung durch den Stadtrat weiterhin zulässig sind.