Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, die Empfehlung des SSG vom 02.11.2012, Punkte römisch I und II zur laufenden Geldleistung gemäß § 23 Abs. 2 SGB VIII für die im Bedarfsplan aufgenommenen Kindertagespflegepersonen in der Stadt Zittau mit Wirkung zum 01.04.2013 zu übernehmen.