Stadtrat Thöricht hat folgende Anfragen und Hinweise.

1.      Nach Information der Sächsischen Zeitung soll das Ensemble des Zittauer Theaters im nächsten Jahr nur noch neun Schauspieler umfassen. Hat bzw. wird der Oberbürgermeister bei der Theaterleitung intervenieren und darauf dringen, dass die freien Schauspielerstellen erneut besetzt werden, weil dieses Sparkonzept erst  2016 umgesetzt werden sein muss.

Stadtrat Dr. Kurze hat es sich notiert und wird dem Oberbürgermeister anfragen.

 

2.      Nach seinem Kenntnisstand soll am 20. Dezember eine Sonderstadtratssitzung stattfinden. In dieser soll es inhaltlich um das geplante Fachmarktzentrum gehen. Ist es richtig, dass diese Sondersitzung notwendig wird, da der Architekt des Investors – sagen wir mal vornehm - unvollständige Unterlagen vorgelegt hat und diese durch die Verwaltung zur Überarbeitung zurückgegeben wurden?

Ist es richtig, dass der Investor keinen Zeitverlust in der Planung haben möchte und deswegen ein Sonderstadtrat notwendig ist?

Und wenn dem so ist, hat die Stadtverwaltung oder der Oberbürgermeister über das Verursacherprinzip nachgedacht, weil, wer trägt die Kosten für den Sonderstadtrat. Der Oberbürgermeister und die Verwaltung haben nicht fehlerhaft gearbeitet, sondern der Architekt des Investors. Ein Sonderstadtrat kostet mindestens 1.500 Euro. Dann müsste dies auch der Architekt bezahlen, denn er hat den Fehler gemacht und nicht die Stadt.

 

Grundsätzlich ist es nicht so, dass der Investor einen Sonderstadtrat beantragt hat oder festgelegt hat, sondern der Sonderstadtrat ist im ÄR beschlossen worden, weil die Tagesordnung im Dezember so lang ist, erwidert Stadtrat Dr. Kurze darauf. Man kann dies natürlich auch an einem Tag durchführen, aber dann werden wir bis Mitternacht sitzen. Der Investor hat keinen Einfluss darauf, was der Stadtrat für eine Tagesordnung und für Sitzungstermine hat. Es ist richtig, dass Unterlagen nachzuarbeiten waren. Es liegt eindeutig an dem Verhandlungsumfang, der im Dezember ansteht.