Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt nachfolgende überplanmäßige Ausgaben im Verwaltungshaushalt 2012 für die Anschaffung von Arbeitsheften für die Zittauer Schulen, Schuljahr 2012/13:

 

 

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert,

1. im Zusammenwirken mit den kommunalen Spitzenverbänden und den anderen sächsischen Kommunen gegenüber der Staatsregierung auf der Grundlage des Artikels 85 Abs. 2 SächsVerf zu erwirken, dass der Stadt als Schulträger nach § 23 Abs. 1, 2 SchulG unverzüglich die durch die unentgeltliche Bereitstellung der Lernmittel entstehenden finanziellen Mehraufwendungen ersetzt bzw. die entsprechenden Mehrausgaben erstattet werden.

 

2. sich darüber hinaus in den Gremien der kommunalen Spitzenverbände für eine angemessene Aufstockung der zweckgebundenen Mittel zur langfristigen Finanzierung der nunmehrigen Mehrausgaben der Landkreise, Städte und Gemeinden als Schulträger für die unentgeltliche Bereitstellung von Lernmitteln (kommunale Pflichtaufgabe nach § 23 Abs. 1 SchulG) im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches einzusetzen und in den Verhandlungsrunden zum Sächsischen Finanzausgleichsgesetz im Zuge der Haushaltsaufstellung 2013/2014 gegenüber dem Staatsministerium der Finanzen einzufordern.