Sitzung: 19.07.2012 SR/008/2012
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1, Enthaltungen: 4
Vorlage: 079/2012
Beschluss
über die Abwägung der Vorentwürfe des Vorhaben- und Erschließungsplanes zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. XXXIII „Fachmarktzentrum Neustadt“
Die während der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum durch den Stadtrat
- am 20.10.2011 gebilligten Vorentwurf des Vorhaben- und
Erschließungsplanes in der Fassung vom
26.09.2011 und dem
- am 29.03.2012 gebilligten geänderten Vorentwurf des
Vorhaben- und Erschließungsplanes in der
Fassung vom 13.03.2012
vorgebrachten Hinweise,
Bedenken und Anregungen von Bürgern
sowie die Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 1 BauGB zum
- am 29.03.2012 gebilligten geänderten Vorentwurf des
Vorhaben- und Erschließungsplanes in der
Fassung vom 13.03.2012
hat der Stadtrat mit
folgendem Ergebnis geprüft:
siehe Anlage 1: I Öffentlichkeitsbeteiligung
Seite 1 - 47
II Behörden-
und TÖB-Beteiligung Seite 48 – 85
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB
wird den Bürgern, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine
Stellungnahme abgegeben haben, die Möglichkeit eingeräumt, in das Ergebnis der
Abwägung Einsicht zu nehmen. Dazu erfolgt eine ortsübliche Bekanntmachung im
Zittauer Stadtanzeiger am 10.08.2012.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, werden von dem Ergebnis der Beschlussfassung schriftlich in Kenntnis gesetzt..