Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1, Enthaltungen: 4

Beschluss über die Abwägung der Vorentwürfe des Vorhaben- und Erschließungsplanes zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. XXXIII „Fachmarktzentrum Neustadt“

 

 

Die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zum durch den Stadtrat

-           am 20.10.2011 gebilligten Vorentwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes in der Fassung             vom 26.09.2011 und dem

-           am 29.03.2012 gebilligten geänderten Vorentwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes in der Fassung vom 13.03.2012

vorgebrachten Hinweise, Bedenken und Anregungen von Bürgern

sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.    § 4 Abs. 1 BauGB zum

-           am 29.03.2012 gebilligten geänderten Vorentwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes in der Fassung vom 13.03.2012

hat der Stadtrat mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

siehe Anlage 1:                     I             Öffentlichkeitsbeteiligung Seite 1 - 47

                                                II            Behörden- und TÖB-Beteiligung Seite 48 – 85

 

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 5 BauGB wird den Bürgern, die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, die Möglichkeit eingeräumt, in das Ergebnis der Abwägung Einsicht zu nehmen. Dazu erfolgt eine ortsübliche Bekanntmachung im Zittauer Stadtanzeiger am 10.08.2012.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, werden von dem Ergebnis der Beschlussfassung schriftlich in Kenntnis gesetzt..