Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 Der Verwaltungs- und Finanzausschuss fasst den Beschluss, für das Bogenschützenhaus und das darum gelegene eingezäunte Gelände, Teilfläche von Flurstück- Nr. 1863/5 der Gemarkung Zittau mit einer Größe von ca. 1500 m² , ein Erbbaurecht mit dem Ostsächsischen Sportverein Zittau e.V., Abt. Bogensport, zu bestellen. Die Laufzeit beträgt 30 Jahre. Der Erbbauzins wird erstmalig ab dem Jahr 2014 aus einer 2,5%-igen Verzinsung des Verkehrswertes des Grund- und Boden festgelegt. Für das Gebäude wird keine Gegenleistung vereinbart.