Sitzung: 09.09.2010 VFA/010/2010
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 140/2010
Beschluss:
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss der Großen Kreisstadt
Zittau beschließt,
den Kaufvertrag (Urk.-Nr. 998/2010-kp vom 04.08.2010 des Notar Hofmann in
Zittau) zum Erbbaurecht Gerhart-Hauptmann-Straße 23, Flurstück- Nr. 2008/5 der
Gemarkung Zittau, zu genehmigen.
Auf die Ausübung des dinglich gesicherten Vorkaufsrechtes wird in diesem Fall verzichtet. Der Belastung des Erbbaurechtes mit Grundpfandrechten in Höhe von 60.000 € mit Zinsen und Nebenleistungen wird zugestimmt.