Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, 
den Kaufvertrag (Urk.-Nr. 998/2010-kp vom 04.08.2010 des Notar Hofmann in Zittau) zum Erbbaurecht Gerhart-Hauptmann-Straße 23, Flurstück- Nr. 2008/5 der Gemarkung Zittau, zu genehmigen.

Auf die Ausübung des dinglich gesicherten Vorkaufsrechtes wird in diesem Fall verzichtet. Der Belastung des Erbbaurechtes mit Grundpfandrechten in Höhe von 60.000 € mit Zinsen und Nebenleistungen wird zugestimmt.