Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss fasst den Beschluss, die Minderung des Erbbauzinses auf jährlich 2.523,60 Euro bei gewerblicher Nutzung als Fitnessstudio auf Grundlage des bestehenden Mietvertrages auch für den jetzigen Erwerber des Erbbaurechtes bis zum 31.12.2012 aufrecht zu erhalten.