Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt in seiner Sitzung am 21.06.2012 folgende Änderungen in den §§1 und 4 der Geschäftsordnung des Stadtrates:

 

§ 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 „Der Stadtrat beschließt über Ort und Zeit seiner regelmäßigen Sitzungen. Diese sollen mindestens einmal im Monat stattfinden. Die Einberufung erfolgt schriftlich durch den Oberbürgermeister und muss den Mitgliedern des Stadtrates mindestens 7 volle Kalendertage vor dem Sitzungstag zugehen. Mit der gleichen Frist sind den Mitgliedern des Stadtrates die Verhandlungsgegenstände auf schriftlichem oder – soweit sie dem ausdrücklich zugestimmt haben – auf elektronischem Wege mitzuteilen. Dabei sind die für die Beratung erforderlichen Unterlagen beizufügen, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interesse Einzelner entgegenstehen.“

 

§ 4 wird zu § 4 Abs. 1 und ergänzt durch folgenden neuen Abs. 2:

„Für jede Sitzung wird eine Anwesenheitsliste ausgelegt. In diese Liste hat sich jeder Sitzungsteilnehmer persönlich einzutragen.“