Sitzung: 21.06.2012 SR/007/2012
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 088/2012
§ 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„Der Stadtrat
beschließt über Ort und Zeit seiner regelmäßigen Sitzungen. Diese sollen mindestens einmal im Monat stattfinden. Die Einberufung
erfolgt schriftlich durch den Oberbürgermeister und muss den Mitgliedern des
Stadtrates mindestens 7 volle Kalendertage vor dem Sitzungstag zugehen. Mit der
gleichen Frist sind den Mitgliedern des Stadtrates die Verhandlungsgegenstände
auf schriftlichem oder – soweit sie dem ausdrücklich zugestimmt haben –
auf elektronischem Wege mitzuteilen. Dabei sind die für die Beratung
erforderlichen Unterlagen beizufügen, soweit nicht das öffentliche Wohl oder
berechtigte Interesse Einzelner entgegenstehen.“
§ 4 wird zu § 4 Abs. 1 und ergänzt
durch folgenden neuen Abs. 2:
„Für jede Sitzung wird eine Anwesenheitsliste ausgelegt. In
diese Liste hat sich jeder Sitzungsteilnehmer persönlich einzutragen.“