Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 4

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt für diesen Einzelfall den Oberbürgermeister zu ermächtigen, dem „vbff in ostsachsen e.V.“ einen rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro als Liquiditätshilfe zur Zwischenfinanzierung des Projektes „Pfade“ bis zum 31.12.2013 zu gewähren. Der Zuschuss wird zinsfrei ausgereicht und aus der Rücklage finanziert. Die Ausreichung ist mit dem „vbff in ostsachsen e.V.“ schriftlich zu vereinbaren.

 

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt für diesen Einzelfall den Oberbürgermeister zu ermächtigen, dem „vbff in ostsachsen e.V.“ eine von Banken akzeptierte Sicherheit in Höhe von 20.000 Euro als weitere Hilfe für die Umsetzung des Projektes „Pfade“ bis zum 31.12.2013 zu gewähren.

 

Unter folgenden Bedingungen:

- Der Oberbürgermeister legt diesen Beschluss der Rechtaufsicht zur Genehmigung vor.

- Der Verein muss schnellstmöglich den schriftlichen Nachweis vorlegen, dass zur Deckung der Finanzierungslücke 10 T€ von privater Seite zur Verfügung gestellt werden.

- Durch den Insolvenzverwalter ist schriftlich nachzuweisen, dass die 20 T€ zur Verfügung stehen.

Danach gewährt die Stadt Zittau dafür eine Bürgschaft von 20 T€ sowie zusätzlich einen rückzahlbaren Zuschuss über weitere 10 T€.