Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss über die Abwägung des Entwurfes und die Satzung des einfachen Bebauungsplanes Nr. XXVII "Stadtteile von Zittau mit Ortsteil Pethau"

 

I.

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des einfachen Bebauungsplans Nr. XXVII „Stadtteile von Zittau mit Ortsteil Pethau“

- in der Planfassung vom 03.05.2010 in der Zeit vom 21.06.2010 bis 23.07.2010 sowie

- in der Planfassung vom 22.03.2011 in der Zeit vom 18.05.2011 bis 22.06.2011

vorgebrachten Hinweise, Bedenken und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen von berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat der Stadtrat mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

siehe Anlage Seite 1 - 48

 

Die Bürger sowie Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, sind von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

II.

Aufgrund des § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli  2011 (BGBl. I S.1509), beschließt der Stadtrat der Stadt Zittau in seiner Sitzung am 29.03.2012 den

 

einfachen Bebauungsplan Nr. XXVII „Stadtteile von Zittau mit Ortsteil Pethau“

 

für die Flurstücke, die innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles und innerhalb der zeichnerischen Abgrenzung in der Planzeichnung – Teil A liegen (nach Katasterbestand vom März 2010)

 

bestehend aus

der Planzeichnung (Teil A),

Maßstab 1 : 5500, in der Planfassung vom 22.03.2011 mit redaktionellen Änderungen vom 27.09.2011 und

den Textlichen Festsetzungen (Teil B)

in der Planfassung vom 22.03.2011 mit redaktionellen Änderungen vom 12.03.2012

als Satzung.

 

Die Satzung des Bebauungsplanes Nr. XXVII „Stadtteile von Zittau mit Ortsteil Pethau“ tritt mit der Bekanntmachung entsprechend § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

 

Die Begründung in der Fassung vom 15.11.2011 mit redaktionellen Änderungen vom 12.03.2012 wird gebilligt.