Sitzung: 29.03.2012 SR/003/2012
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 170/2011/2
Beschluss über die Abwägung des Entwurfes und die Satzung des einfachen Bebauungsplanes Nr. XXVII "Stadtteile von Zittau mit Ortsteil Pethau"
I.
Die während der öffentlichen
Auslegung des Entwurfes des einfachen Bebauungsplans Nr. XXVII „Stadtteile von
Zittau mit Ortsteil Pethau“
- in der Planfassung vom
03.05.2010 in der Zeit vom 21.06.2010 bis 23.07.2010 sowie
- in der Planfassung vom
22.03.2011 in der Zeit vom 18.05.2011 bis 22.06.2011
vorgebrachten Hinweise,
Bedenken und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen von berührten
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat der Stadtrat mit folgendem
Ergebnis geprüft:
siehe Anlage Seite 1 - 48
Die Bürger sowie Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben
haben, sind von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
II.
Aufgrund
des § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl.
I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S.1509), beschließt der
Stadtrat der Stadt Zittau in seiner Sitzung am 29.03.2012 den
einfachen Bebauungsplan
Nr. XXVII „Stadtteile von Zittau mit Ortsteil Pethau“
für die Flurstücke, die innerhalb des im Zusammenhang
bebauten Ortsteiles und innerhalb der zeichnerischen Abgrenzung in der
Planzeichnung – Teil A liegen (nach Katasterbestand vom März 2010)
bestehend aus
der Planzeichnung (Teil A),
Maßstab 1 : 5500, in der
Planfassung vom 22.03.2011 mit redaktionellen Änderungen vom 27.09.2011 und
den Textlichen
Festsetzungen (Teil B)
in der Planfassung vom
22.03.2011 mit redaktionellen Änderungen vom 12.03.2012
als Satzung.
Die Satzung des
Bebauungsplanes Nr. XXVII „Stadtteile von Zittau mit Ortsteil Pethau“ tritt mit
der Bekanntmachung entsprechend § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Die Begründung in der Fassung
vom 15.11.2011 mit redaktionellen Änderungen vom 12.03.2012 wird
gebilligt.