Sitzung: 23.02.2012 SR/002/2012
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 008/2012
Beschluss
über die Abwägung des Entwurfes und über die Satzung des Bebauungsplanes Nr.
XXXI "Neubau Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Hirschfelde"
I.
Die während der öffentlichen Auslegungen des Entwurfes des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. XXXI "Neubau Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Hirschfelde" in der Planfassung vom 27.09.2011 vorgebrachten Hinweise, Bedenken und Anregungen von Bürgern und der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen von berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat der Stadtrat mit folgendem Ergebnis geprüft:
s.
Anlagen: „Abwägung
Öffentlichkeit“, Seite 1-4
„Abwägung TÖB“, Seite 1-12
Die Bürger sowie Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Bedenken und Anregungen erhoben haben, sind von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
Die nicht berücksichtigten Bedenken und Anregungen sind bei der Vorlage des Bebauungsplanes zur Genehmigung nach § 10 Abs.2 BauGB mit einer Stellungnahme beizufügen.
II.
Aufgrund des §10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) sowie nach § 89 der Sächsischen Bauordnung vom 28. Mai 2004 (SächsGVBl.S.200), zuletzt geändert am 19. Mai 2012 (GVBl. S. 142/143), beschließt der Stadtrat von Zittau auf seiner Sitzung am 23.02.2012 den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. XXXI „Neubau Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Hirschfelde“ in der Planfassung vom 27.09.2011 für Teile der Flurstücke 416/18 und 441/10 der Gemarkung Hirschfelde
bestehend aus :
der Planzeichnung (Teil A), M 1:500
in der Planfassung vom 27.09.2011 mit redaktionellen Änderungen vom 31.01.2012 und
den Textlichen Festsetzungen (Teil B)
in der Planfassung vom 27.09.2011 mit redaktionellen Änderungen vom 31.01.2012
als Satzung.
Die Begründung wird gebilligt.
Die Satzung des Bebauungsplanes tritt mit der Bekanntmachung entsprechend § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.