Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt in den Gesellschaftsverträgen der Zittauer Kindergarten gGmbH und der Zittauer Service GmbH „Sankt Jacob“ folgende Änderung:

 

Der § 15 Abs.2 Satz 1 lautet nunmehr:

 

-          Die Geschäftsführung hat diese unter Abs. (1) genannten Unterlagen der Großen Kreisstadt Zittau, der Städtische Beteiligungs-GmbH und dem Aufsichtsrat unverzüglich nach deren Aufstellung vorzulegen und diesen wesentliche Abweichungen hiervon unverzüglich zur Kenntnis zu bringen.

 

der § 15 Abs. 9 Satz 3  lautet nunmehr:

 

-          Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind außerdem auch der Großen Kreisstadt Zittau, der Städtische Beteiligungs-GmbH und der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich zu übersenden.