Sitzung: 23.02.2012 SR/002/2012
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 005/2012
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt in den Gesellschaftsverträgen der Zittauer Kindergarten gGmbH und der Zittauer Service GmbH „Sankt Jacob“ folgende Änderung:
Der § 15 Abs.2 Satz 1 lautet nunmehr:
- Die Geschäftsführung hat diese unter Abs. (1) genannten Unterlagen der Großen Kreisstadt Zittau, der Städtische Beteiligungs-GmbH und dem Aufsichtsrat unverzüglich nach deren Aufstellung vorzulegen und diesen wesentliche Abweichungen hiervon unverzüglich zur Kenntnis zu bringen.
der § 15 Abs. 9 Satz 3 lautet nunmehr:
- Der Jahresabschluss, der Lagebericht und der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sind außerdem auch der Großen Kreisstadt Zittau, der Städtische Beteiligungs-GmbH und der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich zu übersenden.