Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 der Großen Kreisstadt Zittau.

 

Für die Abschreibungen des beweglichen, materiellen und unbeweglichen Vermögens wird die lineare Abschreibung festgelegt. Die Verzinsung des Anlagekapitals erfolgt nach der Restwertmethode mit einem Zinssatz von 4 %.