Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen des Feuerwehrtechnischen Zentrums der Großen Kreisstadt Zittau (Gebührensatzung FTZ – GebSFTZ) gemäß Anlage.