Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Satzung der Stadt Zittau über die Veränderungssperre für Teile des Geltungsbereichs des einfachen Bebauungsplanes Nr. XXVII „Regelung des Einzelhandels im Stadtgebiet von Zittau mit Ortsteil Pethau“ (siehe Anlagen 1 und 2).

Die der Satzung beiliegende Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen