Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 11

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. XXVII "Regelung des Einzelhandels im Stadtgebiet von Zittau mit Ortsteil Pethau" für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich.

 

Es werden insbesondere folgende Planungsziele angestrebt:

 

-       Steuerung der Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Sortimenten

-       Anpassung der Festsetzungen des Bebauungsplans an die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes

-       Anpassung der Abgrenzung des Geltungsbereichs an die Rechtsprechung

 

Der Bebauungsplan entspricht den Anwendungsvoraussetzungen des § 9 Abs. 2a BauGB. Es wird deshalb von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Plan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erfolgt entsprechend §§ 3, 4 und 4a BauGB.       

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.