Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Einziehung folgender Straßen und Wege im Verwaltungsgebiet Zittau:

 

1.    die Gemeindestraße „Querallee“ in Zittau

 

2.    den beschränkt öffentlichen Weg „Wege im Tierpark“ in Zittau

3.    den beschränkt öffentlichen Weg „Weg zwischen Südstraße und Neißstraße“ in Zittau

 

4.    den beschränkt öffentlichen Weg „Äußere Oybiner Straße 14b und 16, ehemaliges
TGO-Gelände“ in Zittau

 

5.    den beschränkt öffentlichen Weg „Weg an der Reinhold-Wagner-Straße“ in Eichgraben

 

6.    den beschränkt öffentlichen Weg „Feldweg Untere Dorfstraße“ in Hartau

 

7.    den beschränkt öffentlichen Weg „Weg zwischen Viebig und B99“ in Schlegel

8.    den beschränkt öffentlichen Weg „Weg zur Schule“ in Wittgendorf.