Sitzung: 01.12.2022 SR/043/2019-2024
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 3, Enthaltungen: 5
Vorlage: 643/2022
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt,
dass die Entgelte für steuerlich relevante Leistungen zzgl. der gesetzlichen
USt. zu entrichten sind.
Begründete Ausnahmen von dieser Regelung sind vom
Stadtrat zu beschließen.
Durch die Verwaltung sind die entsprechenden Änderungen
in Satzungen, Entgeltordnungen sowie Verträgen vorzunehmen.