Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 3, Enthaltungen: 5

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, dass die Entgelte für steuerlich relevante Leistungen zzgl. der gesetzlichen USt. zu entrichten sind.

 

Begründete Ausnahmen von dieser Regelung sind vom Stadtrat zu beschließen.

 

Durch die Verwaltung sind die entsprechenden Änderungen in Satzungen, Entgeltordnungen sowie Verträgen vorzunehmen.