Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau fasst den Beschluss, das gesetzliche Vorkaufsrecht  nach § 24 (1), Nr. 8 BauGB an dem Grundstück Böhmische Str. 28, Flurstücken-Nr. 107/1 der Gemarkung Zittau mit einer Größe von 284 m², auszuüben.