Sitzung: 24.05.2022 SR/037/2019-2024
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 1
Vorlage: 482/2022
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau
beschließt:
1. Auf
Grundlage von § 53 Sächsisches Straßengesetz erfolgt die Eintragung der
Gemeindestraße „Zufahrt zu Friedensstraße 40, 42“ in das Bestandsverzeichnis
von Zittau, welche bei Erstaufstellung 1995 vergessen wurde.
2. Auf
Grundlage von § 53 Sächsisches Straßengesetz erfolgt die Eintragung des
beschränkt-öffentlichen Weges „Fleischbänke“ in das Bestandsverzeichnis von
Zittau, welcher bei Erstaufstellung 1996 vergessen wurde.
3.
Auf Grundlage von § 53 Sächsisches
Straßengesetz erfolgt eine Eintragung folgender Wege in das Bestandsverzeichnis
von Zittau, welche bei Erstaufstellung 1996 vergessen wurden.
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Martin-Wehnert-Platz
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Pescheckstraße
-
Schillerstraße
-
Weg zur AOK
-
Weg zwischen Dr.-Allende-Straße und Schillerstraße
-
Weg zwischen Max-Müller-Straße und
Brückenstraße
4. Der
beschränkt-öffentliche Weg „Weg zwischen Südstraße und Neißstraße“ wird
eingezogen.
5. Die
folgenden beschränkt-öffentlichen Wege werden in das Bestandsverzeichnis von
Zittau eingetragen:
-
BÖW „Villingenring“
-
BÖW „Bürgerpark“
-
BÖW „Studentenpark“
6.
Der Parkplatz Hirschfelder Ring / Urnenhain
wird in das Bestandsverzeichnis von Zittau eingetragen.
7. Die
Fortschreibung des Straßenbestandsverzeichnisses von Zittau gemäß Anlagen.