Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 2, Befangen: 1

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt:

 

1.    Auf Grundlage von § 53 Sächsisches Straßengesetz erfolgt die Eintragung der Gemeindestraße „Zufahrt zu Friedensstraße 40, 42“ in das Bestandsverzeichnis von Zittau, welche bei Erstaufstellung 1995 vergessen wurde.

2.    Auf Grundlage von § 53 Sächsisches Straßengesetz erfolgt die Eintragung des beschränkt-öffentlichen Weges „Fleischbänke“ in das Bestandsverzeichnis von Zittau, welcher bei Erstaufstellung 1996 vergessen wurde.

 

3.    Auf Grundlage von § 53 Sächsisches Straßengesetz erfolgt eine Eintragung folgender Wege in das Bestandsverzeichnis von Zittau, welche bei Erstaufstellung 1996 vergessen wurden.

-            Martin-Wehnert-Platz

-            Pescheckstraße

-            Schillerstraße

-            Weg zur AOK

-            Weg zwischen Dr.-Allende-Straße und Schillerstraße

-            Weg zwischen Max-Müller-Straße und Brückenstraße

4.    Der beschränkt-öffentliche Weg „Weg zwischen Südstraße und Neißstraße“ wird eingezogen.

5.    Die folgenden beschränkt-öffentlichen Wege werden in das Bestandsverzeichnis von Zittau eingetragen:

-            BÖW „Villingenring“

-            BÖW „Bürgerpark“

-            BÖW „Studentenpark“

 

6.    Der Parkplatz Hirschfelder Ring / Urnenhain wird in das Bestandsverzeichnis von Zittau eingetragen.

7.    Die Fortschreibung des Straßenbestandsverzeichnisses von Zittau gemäß Anlagen.