Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, dass zur Absicherung der Aufstellung von

Jahresabschlüssen bis einschließlich 2020:

 

- Die möglichen Erleichterungen des § 63 Abs. 9 SächsKomHVO  sowie

 

- Der Verzicht auf einen Anhang, einen Rechenschaftsbericht und Anlagen entsprechend § 88

  Abs. 5 SächsGemO

 

 angewendet  werden können.