Sitzung: 24.05.2022 SR/037/2019-2024
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 521/2022
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, dass zur Absicherung der Aufstellung von
Jahresabschlüssen bis einschließlich 2020:
- Die möglichen Erleichterungen des § 63 Abs. 9 SächsKomHVO sowie
- Der Verzicht auf einen Anhang, einen Rechenschaftsbericht und Anlagen entsprechend § 88
Abs. 5 SächsGemO
angewendet werden können.