Sitzung: 28.04.2022 SR/035/2019-2024
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 479/2022
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau
beschließt:
1.Auf Grundlage von § 53 Sächsisches
Straßengesetz erfolgt die nachträgliche Eintragung des Ernst-Gäbler-Weges in
das Straßenbestandsverzeichnis von Hartau, der bei der Erstaufstellung 1996
vergessen wurde.