Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt:

 

1.Auf Grundlage von § 53 Sächsisches Straßengesetz erfolgt die nachträgliche Eintragung des Ernst-Gäbler-Weges in das Straßenbestandsverzeichnis von Hartau, der bei der Erstaufstellung 1996 vergessen wurde.