Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt:

 

1.    Auf Grundlage von § 53 Sächsisches Straßengesetz erfolgt eine Aufnahme folgender Straßen und Straßenteilabschnitte in das Bestandsverzeichnis, die bei Erstaufstellung 1996 vergessen wurden:

-      Straße zum Eigenheimstandort (Teilabschnitt)

-      Zufahrt zu Dorfstraße 11, 13

-      Zufahrt zu Dorfstraße 72, 74

-      Zufahrt zu Dorfstraße 86

 

2.       Auf Grundlage von § 53 Sächsisches Straßengesetz erfolgt die Aufnahme der Gemeindestraße Mönchsgasse in das Bestandsverzeichnis, die bei Erstaufstellung 1996 vergessen wurde.

 

3.    Auf Grundlage von § 53 Sächsisches Straßengesetz erfolgt die Aufnahme eines Straßenteilabschnittes des Klostergutweges in das Bestandsverzeichnis, der bei Erstaufstellung 1996 vergessen wurde.

 

4.    Auf Grundlage von § 53 Sächsisches Straßengesetz erfolgt eine Aufnahme folgender Wege in das Bestandsverzeichnis, die bei der Erstaufstellung 1996 vergessen wurden:

-      Verbindungsweg Dorfstraße 64 / Kleine Seite 13

-      Verbindungsweg Dorfstraße 67 / Postweg 2

-      Verbindungsweg Dorfstraße 93 / Kleine Seite 25

-      Weg zwischen Dorfstraße und Hofeweg

 

5.    Der „Weg zwischen Viebig und B99“ wird eingezogen.

 

6.    Die Fortschreibung des Straßenbestandsverzeichnisses für den Ortsteil Schlegel gemäß Anlagen.