Sitzung: 31.03.2022 SR/034/2019-2024
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 463/2022
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau
beschließt:
1. Auf
Grundlage von § 53 Sächsisches Straßengesetz erfolgt eine Aufnahme folgender
Straßen und Straßenteilabschnitte in das Bestandsverzeichnis, die bei
Erstaufstellung 1996 vergessen wurden:
-
Straße zum Eigenheimstandort (Teilabschnitt)
-
Zufahrt zu Dorfstraße 11, 13
-
Zufahrt zu Dorfstraße 72, 74
-
Zufahrt zu Dorfstraße 86
2. Auf Grundlage von §
53 Sächsisches Straßengesetz erfolgt die Aufnahme der Gemeindestraße Mönchsgasse in das
Bestandsverzeichnis, die bei Erstaufstellung 1996 vergessen wurde.
3.
Auf Grundlage von § 53 Sächsisches
Straßengesetz erfolgt die Aufnahme eines Straßenteilabschnittes des
Klostergutweges in das Bestandsverzeichnis, der bei Erstaufstellung 1996
vergessen wurde.
4. Auf
Grundlage von § 53 Sächsisches Straßengesetz erfolgt eine Aufnahme folgender
Wege in das Bestandsverzeichnis, die bei der Erstaufstellung 1996 vergessen
wurden:
-
Verbindungsweg Dorfstraße 64 / Kleine Seite 13
-
Verbindungsweg Dorfstraße 67 / Postweg 2
-
Verbindungsweg Dorfstraße 93 / Kleine Seite 25
-
Weg zwischen Dorfstraße und Hofeweg
5.
Der „Weg zwischen Viebig und B99“ wird
eingezogen.
6. Die
Fortschreibung des Straßenbestandsverzeichnisses für den Ortsteil Schlegel
gemäß Anlagen.