Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 1

1. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Aufzeichnung und Übertragung der Sitzungen des Stadtrates in das Internet und weitere geeignete Medien.

 

2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mittels beschränkter Ausschreibung einen geeigneten Dienstleister zu bestimmen, welcher die professionelle Umsetzung nach den Kriterien gem. Anlage gewährleisten kann.

 

3. Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister, die Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates (2.1 Allgemeines, §5 Öffentlichkeit der Sitzungen) vorzubereiten.