Sitzung: 31.03.2022 SR/034/2019-2024
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 4, Enthaltungen: 2
Vorlage: 466/2022
1. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau bildet einen
Jugendbeirat als beratendes Gremium des Stadtrates wie folgt:
Aufgabe dieses Beirates ist es,
- die Belange junger Menschen in Zittau zu vertreten, sowie für die Ergebnisse und Wünsche von Jugendlichen aus weiteren Jugendbeteiligungsformen im Stadtrat durch Empfehlungen einzutreten,
- bei Entscheidungen in die Jugend betreffenden Angelegenheiten, z.B. Stadtratsvorlagen und –beschlüsse, kommunale Planungsprozesse und wichtige Vorhaben sowie Stadtentwicklungsplanung, unterstützend und beratend mitzuwirken.
Der Jugendbeirat besteht aus:
- einen Mitglied je Stadtratsfraktion als Vertreter des Stadtrates und 2 sachkundigen Einwohner*innen mehr als die Anzahl der Stadtratsvertreter.
Die Mitglieder des Jugendbeirates müssen zum Zeitpunkt ihrer Wahl mindestens das 14., höchstens das 21. Lebensjahr vollendet haben.
Der/die Vorsitzende wird aus der Mitte des Jugendbeirates gewählt.
An den Sitzungen des Beirats nimmt ein*e Vertreter*in der Stadtverwaltung beratend, nicht-stimmberechtigt teil.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Hauptsatzung entsprechend zu ändern.