Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 4, Enthaltungen: 2

1. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau bildet einen Jugendbeirat als beratendes Gremium des Stadtrates wie folgt:

 

Aufgabe dieses Beirates ist es,

- die Belange junger Menschen in Zittau zu vertreten, sowie für die Ergebnisse und Wünsche von Jugendlichen aus weiteren Jugendbeteiligungsformen im Stadtrat durch Empfehlungen einzutreten,

- bei Entscheidungen in die Jugend betreffenden Angelegenheiten, z.B. Stadtratsvorlagen und –beschlüsse, kommunale Planungsprozesse und wichtige Vorhaben sowie Stadtentwicklungsplanung, unterstützend und beratend mitzuwirken.

 

Der Jugendbeirat besteht aus:

- einen Mitglied je Stadtratsfraktion als Vertreter des Stadtrates und 2 sachkundigen Einwohner*innen mehr als die Anzahl der Stadtratsvertreter.

 

Die Mitglieder des Jugendbeirates müssen zum Zeitpunkt ihrer Wahl mindestens das 14., höchstens das 21. Lebensjahr vollendet haben.

 

Der/die Vorsitzende wird aus der Mitte des Jugendbeirates gewählt.

 

An den Sitzungen des Beirats nimmt ein*e Vertreter*in der Stadtverwaltung beratend, nicht-stimmberechtigt teil.

 

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Hauptsatzung entsprechend zu ändern.