Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 1, Enthaltungen: 0

1. Die vorgebrachten Hinweise, Bedenken und Anregungen der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden, öffentlicher Planungsträger, berufsständiger Interessenvertretungen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, sonstiger Träger öffentlicher Belange, anerkannter Naturschutzvereinigungen und Nachbargemeinden gemäß § 20 Abs. 1 Sächsisches Naturschutzgesetz am Entwurf der Gehölzschutzsatzung (Fassung vom 18.11.2021) hat der Stadtrat mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

s. Anlage 1, Seiten 1 - 16

 

Die Absender der Stellungnahmen, in denen Bedenken und Anregungen erhoben wurden, sind von dem Ergebnis in Kenntnis zu setzen

 

2. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Neufassung der

Gehölzschutzsatzung der Stadt Zittau gemäß Anlage 2.