Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt:

 

1.    Auf der Grundlage von § 53 Sächsisches Straßengesetz erfolgt eine Aufnahme folgender Straßen und Wege in das Bestandsverzeichnis, die bei Erstaufstellung 1996 vergessen       wurden:

 

- Dorfstraße 1 a-e (Gemeindestraße)

- Wanderweg von der Goethestraße zum Kemmlitztal

- Weg zwischen Neue Gasse und Am Gebirge 18

- Fußweg zwischen Dr.-Rudolf-Friedrichs-Straße und Gartenstraße

 

2.    Die zwischen der Gartenstraße und Am Gebirge befindliche Straße wird in                                     „Dr.-Rudolf-Friedrichs-Straße“ umbenannt. Die alte Straßenbezeichnung „Verbindungsstraße Dr.-Rudolf-Friedrichs-Straße / Am Gebirge“ wird aufgehoben.

 

3.    Die Fortschreibung des Straßenbestandsverzeichnisses für den Ortsteil Dittelsdorf gemäß Anlagen.

4.