Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt

 

1.   Die Prüfung der Einrichtung eines Schadenserfassungsmanagements innerhalb der Stadtverwaltung zur Dokumentation und Prüfung von bergbaulichen Schäden an Gebäuden und weiteren baulichen Einrichtungen durch den Betrieb des Tagebaus Turów. Zu prüfen ist auch die Beauftragung qualifizierter Studien zu Bodensenkungen infolge des Tagebaubetriebs auf Basis der Schadenserfassung, um mögliche Schadensersatzforderungen begründen zu können.

 

2.   Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Staatsregierung darauf hinzuwirken, dass diese unverzüglich die wissenschaftliche Datenlage zu den Umweltauswirkungen in der Grenzregion evaluiert. Dazu sollte sie auch eine fachlich geeignete sowie hinreichend unabhängige Institution mit einer wissenschaftlichen Studie beauftragen, die zeigt, welche Risiken die Erweiterung des polnischen Braunkohletagbaus Turów birgt. Gegenüber der Stadt Zittau, den Umlandgemeinden und der Öffentlichkeit soll die Staatsregierung darlegen, wie sie mit den Ergebnissen umgehen will. Das gilt für die EU-Rechtsverstöße der polnischen Behörden im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung und dem Zugang zu Umweltinformationen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, ferner für Handlungsstrategien zur Eindämmung von Umweltschäden.

3.   Die Stadtverwaltung Zittau prüft die Unterstützung Zittauer Betroffener bei der Geltendmachung von Bergbauschäden gegenüber dem Verursacher im Rahmen ihrer Möglichkeiten.