Sitzung: 27.01.2022 SR/031/2019-2024
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 448/2022
Der
Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt
1. Die Prüfung der Einrichtung eines Schadenserfassungsmanagements innerhalb der Stadtverwaltung zur Dokumentation und Prüfung von bergbaulichen Schäden an Gebäuden und weiteren baulichen Einrichtungen durch den Betrieb des Tagebaus Turów. Zu prüfen ist auch die Beauftragung qualifizierter Studien zu Bodensenkungen infolge des Tagebaubetriebs auf Basis der Schadenserfassung, um mögliche Schadensersatzforderungen begründen zu können.
2.
Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, bei der Staatsregierung darauf hinzuwirken, dass diese unverzüglich
die wissenschaftliche Datenlage zu den Umweltauswirkungen in der Grenzregion
evaluiert. Dazu sollte sie auch eine fachlich geeignete sowie hinreichend
unabhängige Institution mit einer wissenschaftlichen Studie beauftragen, die
zeigt, welche Risiken die Erweiterung des polnischen Braunkohletagbaus Turów
birgt. Gegenüber
der Stadt Zittau, den Umlandgemeinden und der Öffentlichkeit soll die
Staatsregierung darlegen, wie sie mit den Ergebnissen umgehen will. Das
gilt für die EU-Rechtsverstöße der polnischen Behörden im Zusammenhang mit der
grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung und dem Zugang zu
Umweltinformationen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, ferner für
Handlungsstrategien zur Eindämmung von Umweltschäden.
3.
Die Stadtverwaltung Zittau prüft die Unterstützung Zittauer Betroffener
bei der Geltendmachung von Bergbauschäden gegenüber dem Verursacher im Rahmen
ihrer Möglichkeiten.