Beschluss über die Abwägung von 22 Einzelanträgen gemäß § 54 Absatz 3 Satz 2 SächsStrG zur Aufnahme von Straßen, Wegen und Plätzen in das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Zittau einschließlich der Ortsteile

 

1. Die Anträge mit lfd. Nr. 1-5 werden abgelehnt, da die beantragten Straßen und Wege bereits gewidmet sind.

Abstimmergebnis: 24:0:0

 

2. Der Antrag mit lfd. Nr. 6 (Anlage 1) wird abgelehnt, da kein öffentliches Interesse an einer Widmung besteht. Der Weg dient hauptsächlich der Erschließung gärtnerisch genutzter Flächen, in dessen Eigentum er sich auch befindet, sowie einer privaten Zufahrt. Die Zuwegung zur Bahnanlage ist durch bereits gewidmete Straßen gewährleistet. Abstimmergebnis: 19:2:2    (Stadtrat Figula ist befangen und hat an der Diskussion und Abstimmung nicht teilgenommen.)

 

3. Der Antrag mit lfd. Nr. 7 (Anlage 2) wird abgelehnt, da kein öffentliches Interesse an einer Widmung besteht. Der Weg ist mit einem Tor gesichert und erfährt keine öffentliche Nutzung. Die Zuwegung zur Bahnanlage ist gewährleistet, da sich das Flurstück im Eigentum der DB Netz AG befindet.

Abstimmergebnis: 23:0:0

Stadtrat Figula war zur Abstimmung nicht anwesend.

 

4. Die Anträge mit lfd. Nr. 8+9 werden abgelehnt, da die beantragten Wege bereits gewidmet sind.

Abstimmergebnis: 23:0:0

Stadtrat Figula war zur Abstimmung nicht anwesend.

 

5. Der Antrag mit lfd. Nr. 10 (Anlage 3) wird abgelehnt, da es sich zum einen um einen überwiegend landwirtschaftlich genutzten Feldweg in Privateigentum handelt und zum anderen um ein privates Gewerbegrundstück mit Lieferverkehr, bei welchem ein freies Begehen der Liefer- und Ladezonen aus Sicherheitsgründen nicht gestattet ist.

 Abstimmergebnis: 19:2:2

Stadtrat Figula war zur Abstimmung nicht anwesend.

 

6. Der Antrag mit lfd. Nr. 11 (Anlage 4) wird abgelehnt, da der Weg nie grundhaft ausgebaut sondern nur als provisorischer Betriebsweg errichtet wurde und beschränkt genutzt wird, sich dieser in einem sehr schlechten baulichen Zustand befindet, er zur Hälfte auf Privatgrundstücken liegt und außerdem alternativ gewidmete Wegeverbindungen bestehen.

Abstimmergebnis: 21:1:1

Stadtrat Figula war zur Abstimmung nicht anwesend.

 

7. Der Antrag mit lfd. Nr. 12 (Anlage 5) wird abgelehnt, da kein öffentliches Interesse an einer Widmung besteht.  Durch den Weg werden ausschließlich 4 landwirtschaftlich genutzte Flurstücke erschlossen, wobei 2 Eigentümer gleichzeitig Miteigentümer des beantragten Weges sind. (Anlage 5)

Abstimmergebnis: 23:0:0

Stadtrat Figula war zur Abstimmung nicht anwesend.

 

8. Dem Antrag mit lfd. Nr. 13 wird soweit entsprochen, dass der ehemalige Eigentümerweg auf den Flurstücken-Nr. 124/8 und 124/11 der Gemarkung Hirschfelde der bestehenden Gemeindestraße angefügt wird. Dem Antrag bezüglich Flurstück-Nr. 124/10 wird ebenfalls entsprochen und der Abschnitt der bestehenden Gemeindestraße angefügt. Für die Flurstücke-Nr. 1/3, 13/1 und 13/2 der Gemarkung Hirschfelde wird der Antrag abgelehnt, da eine Widmung bereits besteht.  

Abstimmergebnis: 22:0:1

Stadtrat Figula war zur Abstimmung nicht anwesend.

 

9. Dem Antrag mit lfd. Nr. 14 wird entsprochen. Der Abschnitt der Buswendeschleife wurde nachträglich neu errichtet und wird bei der bestehenden Gemeindestraße ergänzt.

Abstimmergebnis: 23:0:0

Stadtrat Figula war zur Abstimmung nicht anwesend.

 

10. Der Antrag mit lfd. Nr. 15 wird abgelehnt, da der Weg bereits im Jahr 2017 als öffentlicher Feld- und Waldweg in das Bestandsverzeichnis aufgenommen worden ist und für den Weg auf Flurstück-Nr. 200/2 bereits eine öffentliche Widmung besteht.

Abstimmergebnis: 23:0:0

Stadtrat Figula war zur Abstimmung nicht anwesend.

 

11.  Der Antrag mit lfd. Nr. 16 (Anlage 6) wird abgelehnt, da der über die Flurstücke-Nr. 268, 203/1, 201/4 und 236 verlaufende Weg bereits im Jahr 2013 als beschränkt-öffentlicher Weg in das Bestandsverzeichnis aufgenommen worden ist. Der über die Flurstücke-Nr. 231/2, 231/ und 212/3 führende Weg wird auf Grundlage einer im Jahr 2017 mit der Deutschen Bahn gemeinsam getroffenen Festlegung nicht gewidmet, da der Bahnübergang zurückgebaut werden soll.

Abstimmergebnis: 23:0:0

Stadtrat Figula war zur Abstimmung nicht anwesend.

 

12. Dem Antrag mit lfd. Nr. 17 (Anlage 7) wird entsprochen, da mit der Widmung des gegenwärtig nicht öffentlichen Abschnittes der Betonstraße zwischen Dittelsdorf (Steinberg) und Schlegel (Eichviebig) ein Lückenschluss erfolgt.

Abstimmergebnis: 21:0:2

Stadtrat Figula war zur Abstimmung nicht anwesend.

 

13. Die Anträge mit lfd. Nr. 18 – 21 (Anlage 8) werden abgelehnt, da diese Wege nur teilweise vorhanden sind und kein öffentliches Interesse an einem Ausbau oder einer Wegeverbindung vorliegt. Waldwege unterliegen dem SächsWaldG.

Abstimmergebnis: 23:0:0

Stadtrat Figula war zur Abstimmung nicht anwesend.

 

14. Dem Antrag mit lfd. Nr. 22 wird entsprochen, da es sich um eine öffentlich genutzte Zufahrt handelt.

Abstimmergebnis: 23:0:0

Stadtrat Figula war zur Abstimmung nicht anwesend.