Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen wie folgt:

 

1.  Streichung des § 5 Absatz 3

 

(3)           Im letzten Kindergartenjahr werden im Umfang einer täglichen Betreuungszeit von bis zu neun Stunden keine Elternbeiträge erhoben (Elternbeitragsfreiheit). Der Beginn und das Ende des letzten Kindergartenjahres regeln sich gemäß gültiger Fassung des SächsKitaG und zugehöriger Verordnungen.

 

 

2. Änderung des Wortlautes im § 7  wie folgt: „Diese geänderte Satzung tritt ab 1.11.2011 in Kraft.“

 

 

Abstimmung:

 

            Ja 13 Nein 7  Enthaltung 3

 

 

            Der Beschluss ist: mehrheitlich angenommen.