Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Anpassung der Förderung der Maßnahme „Umbau und Modernisierung der Gemeinbedarfseinrichtung Gerhart-Hauptmann-Theater Zittau“ entsprechend § 4 Abs.5 der Modernisierungsvereinbarung zwischen der Stadt Zittau und der Gerhart-Hauptmann-Theater Zittau GmbH von bisher 4.000.000,00 €  auf 4.625.000,00 € Förderrahmen. Die Grundlage der Anpassung bilden der aktuelle Zuwendungsbescheid im Bund-Länder-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ – Programmjahr 2011 vom 16.09.2011 und den darin beschiedenen zweckgebundenen Verpflichtungsermächtigungen für die Stadt Zittau in den Jahren 2013 und 2014.