Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, auf die Ausübung des im Grundbuch gesicherten Rückübertragungs- als auch Vorkaufsrechtes am Grundstück Martin-Wehnert-Platz 3, Flurstück-Nr. 737 der Gem. Zittau, zu verzichten und Löschungsbewilligungen für die Rechte zu erteilen.