Sitzung: 26.08.2010 SR/009/2010
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 105/2010
Beschluss:
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, auf
die Ausübung des im Grundbuch gesicherten Rückübertragungs- als auch
Vorkaufsrechtes am Grundstück Martin-Wehnert-Platz 3, Flurstück-Nr. 737 der
Gem. Zittau, zu verzichten und Löschungsbewilligungen für die Rechte zu
erteilen.