Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss fasst den Beschluss, das bebaute Grundstück Herwigsdorfer Str. 6e, Flurstück- Nr. 1595/14 der Gem. Zittau mit einer Fläche von 1.595 m², an die  Bieter 1 (Anlage) zum Wert von 50.000 Euro zzgl. der vertragsbedingten Nebenkosten zu veräußern. Im Vertrag ist eine Investitionsverpflichtung aufzunehmen.

Für den Bieter 2 (Anlage) wird die Eintragung einer Dienstbarkeit für seine Zuwegung zum benachbarten Grundstück Flurstück- Nr. 1595e in das Grundbuch bewilligt. Die Entschädigung für die Grundstücksmitbenutzung steht den Bietern 1 zu. Die Kosten dafür trägt der Bieter 2.

Besteht zwischen den Bietern 1 und 2 Einigkeit zur Veräußerung der Zuwegung und einer weiteren Teilfläche des Gartengrundstückes, wird diesem Verkauf zugestimmt. Die Beurkundung kann in einem gemeinsamen dreiseitigen Vertrag erfolgen.

Bei Bedarf wird einer Belastung mit Grundpfandrechten vor Eigentumsumschreibung  nach den Maßgaben der aktuellen KomGrVwV zugestimmt.