Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 5

 

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Aufnahme von Abbruchmaßnahmen im Landesbrachenprogramm mit nachfolgenden Üpl./Apl. vorbehaltlich der Aufnahme in das Förder-programm.

 

Die Zittauer Stadtentwicklungsgesellschaft mbH wird mit der fördertechnischen Programmsetzung beauftragt.

 

HH-Stelle

Kurzbezeichnung

Ansatz alt/€

Ansatz neu/€

Saldo

61510.36117

Volkshaus

0

76.190,40

+ 76.190,40

61510.36118

Objekte WOBAU

0

507.330,00

+ 507.330,00

91000.31000

Entnahme aus Rücklagen

797.145,00

861.980,60

64.835,60

Einnahmen

 

797.145,00

1.445.501

648.356,00

 

61510.98517

Volkshaus

0

84.656,00

84.656,00

61510.98518

Objekte WOBAU

0

563.700,00

563.700,00

Ausgaben

 

0

648.356,00

648.356,00

 

Die Zittauer Stadtentwicklungsgesellschaft mbH wird mit der fördertechnischen Programmsetzung beauftragt.